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Der Erbe/die Erben werden ermittelt und auf der Grundlage der von uns zusammengetragenen Dokumente und Nachweise kann ein Erbschein beantragt und erteilt werden. 
 Für den Erben | Ermittlung |  | Information |  | Berichte zum Fortgang der Erbenermittlung |  | Beschaffung der notwendigen Urkunden |  | Abschluss der Erbenermittlung |  | Unterstützung des Erbscheinverfahrens durch Dokumente, Nachweise, Zuarbeit, dadurch Erhalt des Erbscheins, der den Antritt der Erbschaft ermöglicht und zur Auszahlung an den oder die Erben führt |

 Für den Auftraggeber/Nachlasspfleger/Gerichte/sonstige Personen | Ermittlung unbekannter Erben im In- und Ausland |  | Beschaffung der für den Erbnachweis erforderlichen Urkunden und sonstiger Nachweise, dies im In- wie auch Ausland |  | eigenes Archiv |

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